Wie beginnt der Prozess der Leihmutterschaft?
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Der Prozess beginnt mit der Erstellung eines Embryos durch In-vitro-Fertilisation, unter Verwendung des genetischen Materials der zukünftigen Eltern oder eines Spenders. Der Embryo wird nicht in die biologische Mutter, sondern in eine dritte Frau, die sogenannte Leihmutter, eingesetzt, die das Kind austrägt, ohne eine genetische Verbindung zu ihm zu haben. Die Auswahl der geeigneten Frau erfolgt entweder über den familiären/freundschaftlichen Kreis oder mithilfe organisierter Strukturen wie Zentren für assistierte Reproduktion.
Auswahl der Leihmutter
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Die Frau, die die Schwangerschaft austragen soll, muss bestimmte medizinische und psychologische Kriterien erfüllen. In der Regel handelt es sich um Frauen im Alter von 21–45 Jahren mit einer Vorgeschichte normaler Schwangerschaften und Geburten, ohne schwerwiegende Gesundheitsprobleme und mit einem stabilen sozialen und familiären Umfeld. Ist die potenzielle Leihmutter verheiratet, ist die schriftliche Zustimmung ihres Ehemannes erforderlich. Die Auswahl kann durch das Paar selbst oder mit Vermittlung des Zentrums erfolgen, das auch die rechtliche Absicherung der Vereinbarung übernimmt.
Medizinische und psychologische Untersuchungen
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Vor Beginn der IVF-Behandlung werden sowohl die zukünftigen Eltern als auch die Leihmutter einer vollständigen medizinischen und psychologischen Untersuchung unterzogen. Diese beinhalten Blutuntersuchungen, Tests auf Infektionskrankheiten (wie HIV, Hepatitis, Syphilis, Chlamydien usw.) sowie eine Überprüfung des Impfstatus. Parallel dazu prüft die psychologische Bewertung die Stabilität, Einstellung und Fähigkeit der Austragenden, die Belastung einer Schwangerschaft für ein fremdes Kind zu bewältigen. Eine entsprechende Bewertung erfolgt auch bei den zukünftigen Eltern.
Der rechtliche Prozess vor Beginn
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Vor Beginn der IVF ist die Unterzeichnung eines rechtsgültigen Vertrags durch alle Parteien obligatorisch. Der Vertrag legt klar fest, dass die Austragende das Kind nach der Geburt an die Eltern übergibt, präzisiert Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen während der Schwangerschaft, regelt finanzielle Bedingungen (Entschädigungen, Kosten, Zahlungen) und sieht Szenarien wie Schwangerschaftsabbruch, medizinische Probleme oder Komplikationen vor. Die Genehmigung der Leihmutterschaft durch das Amtsgericht ist zwingend erforderlich und erfolgt vor jeder medizinischen Handlung.
Vorbereitung und Embryotransfer
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Sobald die medizinischen und rechtlichen Prüfungen abgeschlossen sind, synchronisiert das Zentrum für assistierte Reproduktion den Zyklus der Leihmutter mit dem Zeitfenster für den Embryotransfer. Der im Labor erzeugte Embryo wird in die Gebärmutter der Austragenden eingesetzt, und die Schwangerschaft beginnt. Ab diesem Zeitpunkt wird sie von einem spezialisierten Ärzteteam engmaschig betreut, mit regelmäßigen Kontrollen bis zur Geburt.
Ständige Unterstützung in allen Phasen
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Während des gesamten Prozesses ist die wissenschaftliche und psychologische Unterstützung entscheidend und kontinuierlich. Die Leihmutter steht in ständigem Kontakt mit dem medizinischen und juristischen Team, während die zukünftigen Eltern in jeder Phase bis zur endgültigen rechtlichen Anerkennung der Elternschaft und der Heimkehr mit dem Kind begleitet werden.